Die FAU Siegen hat Ihren ersten Arbeitskonflikt erlebt und erfolgreich die Interessen der Arbeiter*innen vertreten, die an diese herangetreten waren. Diesen Konflikt wollen wir euch kurz schildern, insbesondere um aufzuzeigen, dass es möglich ist, Forderungen gegenüber Arbeitgeber*innen zu stellen.
Zum Konflikt – Wer, wie, was ist passiert!?
Bei den Geschädigten handelt es sich um einen Siegener Genossen und dessen Kollegen. Diese traten im März 2020 einen MiniJob als Nachtaufsicht in einem Krankenhaus an. Die Einarbeitung der beiden erfolgte bis Juni 2020 und entsprach begleiteten Tätigkeiten in Spät- und Nachtdiensten. Während des genannten Zeitraums lag kein schriftlicher Arbeitsvertrag vor.
Ursache für diese rechtlich fragwürdige Praxis sei die Corona-Pandemie bedingte Schließung der Krankenhausverwaltung gewesen. Nachdem diese wieder öffnete wurde den Betroffenen ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugesandt. Dieser beinhaltete im Vergleich zu den Arbeitsverträgen aller anderen Kolleg*innen eine deutlich schlechtere Gesamtvergütung. Zu nennen sind: Fehlendes Weihnachtsgeld, kein Nachtzuschlag und ein ausbleibender Urlaubsanspruch. Zudem sollten die Betroffenen statt 12,75€ lediglich nur noch 10€ pro Stunde vergütet bekommen.
Unter diesen Bedingungen wurde der Arbeitsvertrag von den Betroffenen abgelehnt und nicht unterschrieben. Dies führte zur Eskalation des Konflikts, indem den Betroffen eine Weiterarbeit im Krankenhaus nicht in Aussicht gestellt wurde. Zudem sah der Arbeitgeber von einer Lohnauszahlung für die bereits geleistete Arbeit ab, da „[…] kein Arbeitsvertrag vorgelegen habe.“
Unter dieser Prämisse diskutierten wir den Arbeitskonflikt auf unserer Vollversammlung und entschlossen uns den Geschädigten solidarisch und mit vereinter Kraft zur Seite zu stehen. Es bildete sich eine Arbeitsgruppe, welche mit Unterstützung der FAU Halle eine Strategie entwickelte.
Unabhängig eines nicht vorliegenden Arbeitsvertrages wurde deutlich, dass die Betroffenen aufgrund der rechtlichen Situation (BGB) einer Tätigkeit längere Zeit nachgingen, sodass ein Arbeitsverhältnis vorlag. Auf Grundlage dieser Rechtssituation stellten wir gegenüber dem Arbeitgeber die Forderung auf, den Lohn für die bereits geleistete Arbeit (laut Tarifvertrag 12,75€) an die Betroffenen auszuzahlen.
Die Forderung wurde per Einschreiben an den Arbeitgeber versandt. Die Verwaltung des Krankenhauses reagierte hierauf zunächst unkooperativ. So wurden falsche Informationen bzgl. der Lohnforderung an die anderen Mitarbeiter*innen vermittelt. Diese gerieten dadurch in den Irrglauben, dass unsere gewerkschaftliche Praxis zu Problemen hinsichtlich ihrer Arbeitsplätze führen würde. Des Weiteren wurde zwar eine Zahlungsbereitschaft von Seiten der Verwaltung signalisiert, jedoch wurde die Auszahlung zunächst hinausgezögert, später erfolgte diese dann doch.
So können wir nun, wie eingangs bereits aufgezeigt, unseren ersten erfolgreichen gewerkschaftlichen Disput gegenüber einem Arbeitgeber vorweisen.
Für die Betroffenen hat sich hierbei eine jeweilige Lohnauszahlung von 500€ ergeben.
Bewertung des Konflikts – Warum das Ganze?
Es handelt sich um einen Arbeitskonflikt, der nicht selten auftritt. Gerade im Segment der sogenannten MiniJobs kann hierbei auf unsichere Arbeitsverhältnisse1 verwiesen werden deren Praxis den Beschäftigten vor allem eins vermittelt: DU BIST ERSETZBAR!
Denn die unzumutbaren Beschäftigungsverhältnisse sind meistens zeitlich befristet, schlecht bezahlt und werden oft ohne jede Perspektive auch wieder sehr schnell beendet. Ein schneller Austausch der Arbeitskräfte ist hierbei ein immer fortwährendes Druckmittel der Arbeitgeber*innenseite. Denn im Bereich der prekären Lohnarbeit lässt sich so gut wie jede*r Mitarbeiter*in einfach ersetzen. Die damit einhergehenden Lebensmissstände der Beschäftigten interessieren dabei die Arbeitgeber*innen meist nicht.
Für uns steht fest: Jeder Mensch hat ein Recht auf eine würdige Beschäftigung!
Wir sehen diese Beschäftigungsform insofern kritisch, da wir davon ausgehen, dass jeder Mensch ein Recht auf eine vernünftige Beschäftigung haben sollte. Hierunter fällt die Praxis der MiniJobs nicht!
Da unser Fokus auf der gewerkschaftlichen Arbeit liegt, wollen wir jedem Mut zusprechen, sich an uns zu wenden, falls euch etwas auf der Arbeit bedrückt – sei es im MiniJob, als Leiharbeiter*in oder in sonstiger Beschäftigungsform. Dies schließt auch Menschen ohne Beschäftigung mit ein, denn nur, weil jemand keiner Arbeit nachgeht, heißt dies nicht, dass keine Probleme vorliegen. – Wir kennen die Praxis der Arbeitsagenturen und Jobcenter und lehnen deren bürokratische Tendenz zur Verwaltung – und vor allem Sanktionierung ab.
Was bleibt zu sagen?
Solltet ihr Konflikte erleben und diesen nicht ausweichen wollen, ihr Interesse an unserer Arbeit oder eine ähnliche Perspektive auf Lohnarbeit haben – dann meldet euch bei uns! Wir freuen uns über jedes neue Mitglied in unserer Gewerkschaft! Hierbei verweisen wir auf unsere basisdemokratische Haltung, die in jedem Fall darauf ausgerichtet ist, jedem Menschen einen Platz bei uns zu geben, insofern ihr keine Arbeitgeber*in seid und kein in sich geschlossenes menschenfeindliches Weltbild vertretet. Wir sind kein in sich geschlossener Kreis von Expert*innen, sondern Lohnabhängige, die den verschiedensten Berufen nachgehen. Unsere bundesweiten Syndikate unterstützen sich gegenseitig und leben wahre Solidarität im Kampf gegen die Ausbeutung der Arbeiter*innen.
Weitere Beispiele stehen hierfür:
https://www.fau.org/vor-ort/jena/art_140610-151558
https://www.fau.org/kaempfe-und-kampagnen/spargel-ritter
https://www.fau.org/artikel/leiharbeitsfirma-knickt-ein-jetzt-nicht-locker-lassen
https://www.fau.org/artikel/ip-kaempft-fuer-pfoertner-innen-und-sicherheitspersonal-spenden-dringend-erbeten
https://berlin.fau.org/news/passierschein-a38-oder-von-einem-der-auszog-lohn-einzuklagen
https://www.fau.org/artikel/unitedagainstthedragon-arbeiter-innen-werden-endlich-bezahlt
Zudem gibt es auch im MiniJob Rechte, wie ihr in der Broschüre „Dein Recht im MiniJob“ unter folgendem Link erfahren könnt:
https://www.fau.org/materialien/deine-rechte-im-minijob
Quellen
1 Hans Böckler Stiftung: https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-wer-dauerhaft-prekaer-lebt-4246.htm ,
TAZ: https://taz.de/Studie-ueber-prekaere-Arbeitsverhaeltnisse/!5602431/ ,
Süddeutsche Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/prekaere-beschaeftigung-viele-minijobber-arbeiten-auf-abruf-1.4013876